5. Nationale und globale Erreichbarkeit der Tabakkonsumenten

5.1 DiGA (Digitale Gesundheitsanwendungen) nach §§ 33a und 139e SGB V

5.2 Kombiprodukte und Vertriebspartnerschaften Pharma

5.3 PKV, Selbstzahler und globale Anwendung

5.1 DiGA (Digitale Gesundheitsanwendungen) nach §§ 33a und 139e SGB V

Stichwort

App auf Rezept

DiGA müssen ein Prüfverfahren beim BfArM durchlaufen
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) eröffnen vielfältige Möglichkeiten, um bei der Erkennung und Behandlung von Krankheiten sowie auf dem Weg zu einer selbstbestimmten gesundheitsförderlichen Lebensführung zu unterstützen.

DiGA sind damit „digitale Helfer“ in der Hand der Patientinnen und Patienten.

Mit dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) wurde die „App auf Rezept“ eingeführt. Damit haben ca. 73 Millionen Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf eine Versorgung mit DiGA, die von Ärzten und Psychotherapeuten verordnet werden können und durch die Krankenkasse erstattet werden.

Alles Wissenswerte zu DiGA

Link
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), DiGA

Direkt zum DiGA-Verzeichnis

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DiGA-Verzeichnis

"Digitale Helfer"

in der Hand der Patienten

Erstattungsfähigkeit
Eine DiGA kann neben der Software auch Hardware umfassen, wenn sie für die Erreichung des Zwecks der DiGA notwendig und kein Gegenstand des täglichen Lebens ist. Innerhalb des BfArM Beratungsgesprächs wurde festgestellt: Die CiQuit-Box ist kein Gegenstand des täglichen Lebens, da sie zur Umsetzung des medizinischen Nutzens dient.

Die Kombination aus App und Box dient zur Realisierung folgender Wirk-Mechanismen:

  • Unterbewusste Handlung wird geplante Entscheidung
  • Entkopplung Auslösereiz und Zigarette
  • Achtsamkeit auf das eigene Rauchverhalten
  • Situationsbezogene Handlungsalternativen
  • Abbau Belohnungssystem RAUCHEN
  • Aufbau Belohnungssystem RAUCHFREI
  • Reduktion des Zigarettenkonsums
  • Senkung des Rauchverlangens
  • Stärkung der Motivation und des Selbstvertrauens für die Ergebnisziel dauerhafte Abstinenz

5.2 Kombiprodukte und Vertriebspartnerschaften mit Pharma-Unternehmen

Kombi-Behandlungen

CiQuit-Therapie + Pharma-Unterstützung

Leitgedanken
aus der S3-Leitlinie – “Rauchen und Tabakabhängigkeit: Screening, Diagnostik und Behandlung”

S3-Leitlinie
„Aus älteren Studien ist abzuleiten, dass NET – sofern diese in der Rauchreduktion eingesetzt wird – in Verbindung mit einer verhaltenstherapeutisch orientierten Begleitbehandlung die Wahrscheinlichkeit auf einen langfristigen Abstinenzerfolg auch bei Raucherinnen und Rauchern, die nicht aufhörmotiviert sind, erhöht (Asfar et al. 2011; Batra et al. 2008; Hughes u. Carpenter 2005; Kralikova et al. 2009).“

S3-Leitlinie
„Die Wirksamkeit einer Kombinationsbehandlung von medikamentöser Unterstützung und verhaltenstherapeutischer Intervention oder Intensivberatung (4-8 Sitzungen) ist klar belegt. Auf Grundlage der starken Evidenz (1a) wird eine starke („Soll“-) Empfehlung (A) abgeleitet.

PDF-Link
S3-Leitlinie „Rauchen und Tabakabhängigkeit: Screening, Diagnostik und Behandlung“

Kooperationen

und Vertriebspartnerschaften

Erläuterung zur Graphik

  • 30% | Weniger Rauchen NEIN, Rauchstopp-Versuch NEIN

  • 60% = CiQuit-Zielgruppe | Erst weniger Rauchen JA, Rauchstopp-Versuch (vorerst) NEIN
  • 10% | Rauchstopp-Versuch JA
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(8% | Rauchstopp-Versuch JA, Stand 12/2022, DEBRA)

„Diese 10% nutzen folgende Methoden für den Rauchstopp-Versuch
1 = Ohne Hilfe, nur eigene Willenskraft ≈ 60%
2 = Nicht evidenzbasiert (Hypnose u.v.m.) ≈ 27%
3 = Nikotinersatztherapie ≈ 8%
4 = Ärztliche Kurzberatung ≈ 5%
5 = Präsenzkurse Verhaltenstherapie ≈ 1,2 %
6 = Medikamente ≈ 0,7%“

Vergleiche: Rauchstoppversuche und genutzte Entwöhnungsmethoden – Eine deutschlandweite repräsentative Befragung anhand sozioökonomischer Merkmale in 19 Wellen von 2016–2019 (DEBRA-Studie)
Daniel Kotz, Anil Batra, Sabrina Kastaun

PDF-Link
Deutsches Ärzteblatt 1-2/2020, Rauchstoppversuche und genutzte Entwöhnungsmethoden

Kooperation mit Pharma-Unternehmen

Da Reduktionsversuche – nur mit eigener Willenskraft – ebenso wenig erfolgsversprechend sind, wie der sofortige Rauchstopp in Eigenregie, eröffnen sich zielführende Kooperationen mit Pharma-Unternehmen in zwei Bereichen:

Erstens
Vertriebspartnerschaften in den Arztpraxen

Medikamente und Nikotinersatz für Aufhörwillige

CiQuit-Therapie für änderungsbereite Aufhörunwillige

Kombi-Produkte*

*Zweitens
Entwicklung von optimierten Kombi-Produkten

Wie sich eine optimale Kombination CiQuit-Therapie mit Nikotinersatz oder Medikamenten konkret ausgestaltet, ist Aufgabe zukünftiger Forschungsprojekte.

5.3 PKV, Selbstzahler und globale Anwendung

Private Krankenversicherung

und Selbstzahler

PKVs, Abo-Modell und DiGA-EU

  • Immer mehr Private Krankenversicherungen übernehmen in Deutschland die Kosten einer DiGA, die vom BfArM im DiGA-Verzeichnis gelistet wurde.
  • Für Selbstzahler ist ein Abo-Modell sehr gut geeignet, da die Kosten an den Behandlungszeitraum gekoppelt sind und die Reduktionsersparnisse die monatlichen Kosten bei weitem übertreffen.
  • Laut ‚Handelsblatt‘ vom November 2021 würden sich neben Frankreich auch Belgien, Liechtenstein und Schweden konkret mit der DiGA beschäftigen. Die Idee der EU-Länder: Wenn etwa ein Unternehmen die Zulassung der DiGA in einem europäischen Land erwirke, gelte sie auch in anderen Teilnehmerländern.

Tabakkonsum

Eine globale Herausforderung

Das sagt die WHO

  • Schätzungsweise 1,3 Milliarden Menschen konsumieren global Tabakprodukte.
  • Im Jahr 2020 weltweit 36,7% aller Männer und 7,8% aller Frauen.
  • Bis zur Hälfte der Tabakkonsumenten stirbt durch Tabakkonsum. Tabak tötet jedes Jahr mehr als 8 Millionen Menschen.

  • Die wirtschaftlichen Gesamtkosten des Rauchens (Gesundheitsausgaben und Produktivitätsverluste) werden auf rund 1,4 Billionen US-Dollar pro Jahr geschätzt.

Link
WHO-Tobacco